Anmeldeverfahren

Zur Anmeldung muss ein Erziehungsberechtigter des Kindes persönlich in der Schule vorbeikommen.

Mitzubringen sind das letzte Grundschulzeugnis im Original, ggf. eine Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, falls verhindert.

Anhand von Kopien können wir die Anmeldung nicht bearbeiten.

Sollte bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder eine Rechenschwäche (Dyskalkulie) diagnostiziert worden sein, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.

Für den Fall, dass bei Ihrem Kind sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt worden ist, bringen Sie bitte alle entsprechenden Unterlagen in Kopie mit. Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können wir nur in begrenztem Umfang aufnehmen. Bemühen Sie sich deshalb bitte auch frühzeitig bei anderen Regelschulen (Gymnasien, Realschulen, Oberschulen) um einen möglichen Schulplatz. Alle Schulformen sind seit Sommer 2013 dazu verpflichtet, Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in begrenztem Umfang in Klasse 5 aufzunehmen.

Liegen mehr Anmeldungen als Schulplätze vor, wird ein qualifiziertes Losverfahren durchgeführt. Dazu meldet uns die Landeshauptstadt Hannover die prozentuale Verteilung der Leistungstöpfe aus den Grundschulen (Topf 1 (eh. GY-Empf.): ca. 50,7%, Topf 2 (eh. RS-Empf.): ca. 30,7%, Topf 3 (eh.HS-Empf.): ca. 12,3, Topf 4 / Inklusion ca. 6,2%). Die Zuordnung zu den Leistungstöpfen berechnet sich aus den Zensuren in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht. Topf 1: Notensumme 3 bis 7, Topf 2: Notensumme 8 bis 10, Topf 3: Notensumme 11 bis 18, Topf 4: inklusiv zu beschulende Kinder.

Schulbuchausleihe

Schulbücher können gegen einen Pauschalbetrag ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Ab drei schulpflichtigen Kindern erhalten Sie gegen Nachweis (Schulbescheinigungen) 20% Nachlass.

Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB 2., 8., 12. Buch), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Empfänger eines Kinderzuschlags gem. § 6a BKKG und Empfänger von Wohngeld zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit sind von der Zahlung des Entgeltes für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, bringen Sie bitte zur Anmeldung die entsprechende Bescheinigung (Bescheid vom Job-Center) mit.

Schulplatzanfrage für alle Jahrgänge