Leitbild

Lern- und Erziehungsvereinbarung

Engagierte Bildungsarbeit wird nur dann gelingen, wenn sie ihre Wurzeln in einem klar umrissenen Werte- und Weltbild verankert, dem sich Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen verpflichtet fühlen. Daher bildet die Lern- und Erziehungsvereinbarung die Grundlage für die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an der IGS Bothfeld.

Die Erziehungsberechtigten, Schulleitung und Klassenleitung der IGS Bothfeld erklären sich bereit, nach ihren Kräften an der Einhaltung dieser Vereinbarung mitzuwirken.

Gemeinsam wollen wir Folgendes für das Kind erreichen:

Das Kind soll seine individuellen Begabungen und Interessen finden und entfalten. Wir wollen, dass es zu einer selbstbewussten Persönlichkeit heranwächst, die gemeinsame Werte achtet und Verantwortung für sich und andere übernimmt.

Es soll darauf vorbereitet werden, seinen Fähigkeiten entsprechend erfolgreich zu sein und sich für Menschenwürde und Demokratie einzusetzen. Dabei wollen wir ihm gemeinsam helfen. Auch soll das Kind Leben kulturell entdecken, um seine Kreativität und Persönlichkeit zu entwickeln.

Das Kind soll lernen, in der Gemeinschaft mit anderen Kindern in freundlicher, gewaltfreier Atmosphäre in der Schule zu leben und zu arbeiten. Dieses beinhaltet auch den respektvollen Umgang mit der Umgebung und dem Eigentum anderer.

Dazu gehört, sich an die Regeln der Schule und an die Anweisungen der Lehrkräfte zu halten. Eltern und Lehrkräfte achten darauf, dass das Kind immer mehr selbst die Verantwortung dafür übernimmt, dass dieses gelingt.

Am Ende der Schulzeit an der IGS Bothfeld soll der Schüler / die Schülerin einen anerkannten Abschluss erlangen.

Eltern und Lehrkräfte unterstützen das Kind bei allen Aufgaben und achten darauf, dass es über die erforderlichen Lernmaterialien verfügt.

Für die Schule bedeutet dieses:

Das Kind erhält Zeit und Gelegenheit zum Üben, es erlernt den sorgfältigen Umgang mit Lernplänen und Materialien. Die Lehrenden gehen auf Fragen des Kindes ein, beraten es und leiten es an. Die Eltern werden so schnell wie möglich informiert, wenn Probleme auftreten, die die gemeinsamen Ziele stören. Alle sorgen für eine freundliche und gewaltfreie Lernumwelt in der Schule.

 

Für Zuhause:

Das Kind hat Zeit und Gelegenheit zum Üben, Wiederholen und Erfüllen von Aufgaben, die in der Schule nicht erledigt werden konnten. Dazu gehören eine ungestörte Arbeitsmöglichkeit und die Bereitschaft der Eltern, nach ihren Möglichkeiten das Kind zu unterstützen.

Darüber hinaus wollen wir gemeinsam das Kind entsprechend seiner Neigungen und Möglichkeiten musisch-kulturell und sportlich fördern. Wenn das Kind in der Freizeit diesbezüglich nicht aktiv ist, sollte es in der 5. und 6. Klasse an einem entsprechenden Zusatzangebot im AG-Bereich der IGS Bothfeld teilnehmen. Später kann in den „Halbjahresgesprächen“ vereinbart werden, welche sportlichen bzw. musisch-kulturellen Aktivitäten für das Kind weiterhin angemessen und förderlich sind.

Gemeinsam verpflichten wir uns, das Kind durch freundliche, klare Regeln und Anweisungen sowie durch Lob und Anerkennung zu fördern. Körperliche und seelische Gewalt schließen wir aus.

Auf Elternabenden und gegebenenfalls in Einzelgesprächen verständigen wir uns über Maßnahmen, die wir für erforderlich halten, wenn das Kind Regeln und Anweisungen nicht einhält.

 

Im Einzelnen vereinbaren wir folgende Regelungen:

  1. Grundlage für das Miteinander an der IGS Bothfeld ist unser Leitbild.
  2. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften ist geprägt von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung.
  3. Die Eltern nehmen an den Elternabenden und anderen schulischen Veranstaltungen teil, zu denen sie eingeladen werden. Wenn sie verhindert sind, teilen sie dieses der Klassenleitung vorher mit.
  4. Eltern, Lehrkräfte und das Kind treffen sich zu „Halbjahresgesprächen“, um sich über die Entwicklung des Kindes auszutauschen  und weiterführende Vereinbarungen zu treffen. Für zusätzliche Beratungsgespräche stehen die Lehrkräfte den Eltern nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
  5. Das Kind wird an Klassenfahrten, Exkursionen und anderen schulischen und kulturellen Aktivitäten außerhalb des Unterrichts, die die Schule verpflichtend durchführt, teilnehmen. Sollte dieses einmal Probleme bereiten, informieren die Eltern die Klassenleitung so rechtzeitig, dass das Problem möglichst gelöst werden kann.
  6. Im Krankheitsfall informieren die Eltern das Sekretariat oder die Klassenleitung per Mail oder telefonisch bis 9.30 Uhr. Die Eltern sorgen dafür, dass spätestens am dritten Tag eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegt, wenn es in den Jahrgängen keine anders lautenden Absprachen gibt.
  7. Der Schulplaner ist ein wichtiges Kommunikationsmedium zwischen Eltern, Kindern und Schule und wird regelmäßig eingesehen und unterschrieben. Der Austausch erfolgt ebenfalls über dienstliche Mailadressen, die von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten verpflichtend regelmäßig gepflegt werden.
  8. Die festgelegten Ferienzeiten sind für uns alle verbindlich. Beurlaubungen darüber hinaus sind nicht zulässig.
  9. Eltern und Lehrkräfte sind sich der Bedeutung einer gesunden Ernährung bewusst. Die Schule bietet ein gesundes, warmes Essen in der Mittagspause an. Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse essen zusammen und erleben Gemeinschaft auch in diesem wichtigen Teil unserer Schule. Wer die kostenpflichtige Mittagsverpflegung nicht in Anspruch nimmt, bringt sich eine ausgewogene, gesunde Mahlzeit mit.
  10. An der IGS Bothfeld werden die Fächer Religion und Werte und Normen bis einschließlich Klasse 7 im Klassenverband als kooperativer Religionsunterricht erteilt. An diesem Unterricht nehmen alle Schülerinnen und Schüler teil, unabhängig von ihrer Konfession.
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